S Swiss-Washing erkennt mer am Dateiname
Das BACS warnt vor Shops mit .ch-Adresse, Schweizer Gründungsgeschichte und Lager in Asien. Die Bilder sind KI-generiert, und sperren kann der Bund die Seiten nicht
Am 13. Oktober hat das Bundesamt für Cybersicherheit in seinem Wochenrückblick eine Masche beschrieben, die an sich alt ist, durch KI aber gerade sehr billig geworden ist. Der Titel lautet «Wenn der Bezug zur Schweiz täuscht».
Es geht um Onlineshops mit .ch-Adresse, die so aussehen, als stünden sie in der Schweiz, und deren Lager in Asien steht. Das BACS nennt es «Swiss Washing».
Für ein KMU ist das aus zwei Richtungen relevant. Als Einkäufer, weil der Betrieb selbst auf so einen Shop hereinfallen kann. Und als ehrlicher Schweizer Anbieter, weil diese Shops genau das Vertrauen aufbrauchen, von dem Sie leben.
Die Masche
Nach Darstellung des BACS laufen diese Shops nach einem erkennbaren Muster:
- Die Adresse kombiniert häufig einen weiblichen Vornamen mit einer Schweizer Stadt, dazu die Endung .ch.
- Auf der Seite «Über uns» steht die, wörtlich beim BACS, «fiktive und herzergreifende Geschichte einer Gründung mitten in der Schweiz».
- Die Rabatte sind dauerhaft hoch und werden mit einer angeblich bevorstehenden Geschäftsaufgabe oder Liquidation begründet.
- Countdown-Zähler erzeugen Druck.
Unter der Oberfläche sieht es anders aus. Das Impressum fehlt ganz, oder es verweist auf eine Einzelperson in Portugal, eine Briefkastenfirma in England oder eine Adresse in den Niederlanden. In den Rückgabebedingungen steht, dass das Hauptlager in Asien liegt.
Wo die KI ins Spiel kommt
Hier wird es für diesen Blog interessant, und das BACS wird ungewöhnlich konkret.
Um riesige Sortimente und professionelle Modelfotos ohne Aufwand zu zeigen, setzen die Betreiber auf KI-Bilder. Und dann der Satz, der die ganze Sache so anschaulich macht:
«Oftmals geben sich die Macher nicht einmal die Mühe, ihre Spuren zu verwischen: Ein Blick in den Quelltext der Webseiten oder auf die URL der Bilder zeigt, dass die Bilddateien Namen wie ChatGPT_Image_[Datum].png tragen.»
Das ist der Punkt, an dem sich die Rechnung ändert. Ein glaubwürdiger Fake-Shop brauchte früher Produktfotos, also ein Studio, Modelle, Ware. Diese Kosten sind weg. Was blieb, war der Aufwand pro Shop. Auch der ist weg. Deshalb kommen diese Seiten jetzt in der Menge, in der sie kommen.
Es ist dieselbe Mechanik, die wir schon beim Ricardo-Datenleck beschrieben haben, nur auf der anderen Seite: Nicht die Nachricht wird billig personalisierbar, sondern die ganze Fassade eines Unternehmens.
Warum der Bund nichts sperrt
Das ist der Teil der BACS-Meldung, der nirgends sonst stand, und der für Schweizer Anbieter der eigentlich wichtige ist.
Das BACS kann eine .ch-Domain über die Registerbetreiberin SWITCH nur dann sperren lassen, wenn von ihr eine technische Bedrohung ausgeht, also Phishing nach sensiblen Daten oder die Verbreitung von Schadsoftware. So steht es in der Verordnung über Internet-Domains.
Irreführende Herkunftsangaben, verschleierte Geschäftsbedingungen und Dropshipping-Betrug fallen dagegen unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und unter das Strafrecht. Zuständig sind die Strafverfolgungsbehörden und das SECO, nicht das Bundesamt für Cybersicherheit.
Im Klartext: Eine Seite, die sich mit KI-Bildern als Schweizer Boutique ausgibt und Ware aus Asien verschickt, bleibt online, solange sie technisch sauber ist. Das BACS sagt das selbst und offen.
Die Prüfschritte, die das BACS empfiehlt
Vor dem Kauf in einem unbekannten Shop:
1. Nicht auf die .ch-Adresse verlassen. Eine .ch-Domain bekommt praktisch jeder. Suchen Sie das Impressum und prüfen Sie, wer der Vertragspartner ist und wo er sitzt.
2. Die Rückgabebedingungen lesen, bevor Sie bestellen. Steht dort eine Adresse in Asien, kostet die Retoure mehr als die Ware. Damit ist der Umtausch faktisch verunmöglicht, und genau darauf ist das Geschäftsmodell gebaut.
3. Die Bildadresse anschauen. Auf dem Computer mit der rechten Maustaste auf ein Produktbild klicken und es in einem neuen Tab öffnen. Steht in der Adresse etwas wie «ChatGPT» oder «DALL-E», ist die Sache klar. Das dauert fünf Sekunden und ist das beste Einzelindiz in dieser Liste.
4. Sich von Countdown und Rabatt nicht treiben lassen. Dauerhafte Liquidationsrabatte sind keine Liquidation, sondern ein Verkaufsinstrument.
5. Den Shopnamen suchen, zusammen mit «Erfahrungen», «Betrug» oder «Scam».
Melden kann man solche Fälle dem SECO und den Konsumentenschutzorganisationen. Bei finanziellem Schaden gehört eine Strafanzeige dazu.
Und wenn Sie selbst einen Schweizer Shop betreiben
Dann ist das keine Verbrauchermeldung, sondern eine Wettbewerbsfrage.
Machen Sie Ihre Echtheit prüfbar. Vollständiges Impressum mit Strasse und Nummer, nicht nur Postfach. Handelsregisternummer. Mehrwertsteuernummer. Eine Telefonnummer, an die jemand geht. Das kostet nichts und ist genau das, was die Fälschungen nicht haben.
Zeigen Sie, wo die Ware liegt. Wenn Ihr Lager in der Schweiz steht, schreiben Sie es hin, samt Rücksendeadresse. Das ist inzwischen ein Verkaufsargument.
Verwenden Sie eigene Produktfotos, oder deklarieren Sie generierte Bilder. Wenn Käufer lernen, dass KI-Bilder ein Betrugsindiz sind, schaden generierte Hochglanzbilder auch dem ehrlichen Anbieter. Wer mit KI arbeitet, sollte das sichtbar tun. Wie eine Kennzeichnung aussehen kann und wo sie künftig Pflicht wird, steht im Beitrag zur Kennzeichnungspflicht.
Prüfen Sie, ob jemand Ihren Namen verwendet. Eine Suche nach dem eigenen Firmennamen in Kombination mit Städtenamen und .ch kostet zehn Minuten im Quartal.
Was offen bleibt
Das BACS nennt keine Fallzahlen, nur «wöchentlich zahlreiche» Meldungen. Wie viele solche Shops aktuell unter .ch laufen, ist nicht beziffert, und SWITCH veröffentlicht dazu nichts.
Offen ist auch, ob sich daran etwas ändert. Eine Ausweitung der Sperrgründe in der Verordnung über Internet-Domains wäre der naheliegende Hebel, steht aber derzeit nicht zur Debatte.
Der Satz zum Mitnehmen
Die Schweizer Fassade kostet heute fast nichts mehr. Was sie entlarvt, ist nicht das Design, sondern das Impressum, die Rücksendeadresse und der Dateiname eines Bildes.
Quellen
- Bundesamt für Cybersicherheit BACS, Wochenrückblick Woche 41, «Wenn der Bezug zur Schweiz täuscht, Online-Shops mit Rücksendeadressen in Asien», 13. Oktober 2026: bacs.admin.ch
- Netzwoche, «Asiatische Onlineshops missbrauchen Vertrauen mit Swiss-Washing», 16. Oktober 2026: netzwoche.ch
- Verordnung über Internet-Domains (VID), SR 784.104.2: fedlex.admin.ch