Dörf d Chundeadress i ChatGPT?
Kundendaten in ChatGPT eingeben: was das revDSG verlangt und welche fünf Punkte ein Schweizer KMU dokumentieren muss.
Die Frage kommt in jedem Betrieb irgendwann. Jemand will eine Offerte umformulieren lassen, eine Reklamation entschärfen oder eine Adressliste sortieren, und kopiert dafür echte Kundendaten in ein Chatfenster. Die kurze Antwort: verboten ist das nicht. Ein Gesetz, das den Einsatz von KI in Schweizer Betrieben regelt, gibt es bis heute nicht. Was es gibt, sind fünf Pflichten aus dem Datenschutzgesetz, die auch dann gelten, wenn niemand «KI» dazu sagt.
Was sagt das revDSG zu Kundendaten in ChatGPT?
Das revidierte Datenschutzgesetz nennt künstliche Intelligenz nicht. Es ist technologieneutral formuliert und gilt deshalb seit dem 1. September 2023 unmittelbar auch für KI-gestützte Bearbeitungen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat das im Mai 2025 ausdrücklich bestätigt. Massgebend ist nicht das Werkzeug, sondern ob Personendaten bearbeitet werden.
Das heisst konkret: Sobald ein Name, eine Adresse, eine Kundennummer oder ein Gesprächsprotokoll in ein Chatfenster wandert, greifen dieselben Regeln wie bei jeder anderen Auslagerung an einen Dienstleister. Die folgenden fünf sind die relevanten.
| Pflicht | Artikel | Was das für ein KMU heisst |
|---|---|---|
| Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten | Art. 12 DSG | Der KI-Dienst gehört als Empfänger ins Verzeichnis. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind nach Art. 24 DSV befreit, aber nicht, wenn sie besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang bearbeiten oder ein Profiling mit hohem Risiko durchführen |
| Bekanntgabe ins Ausland | Art. 16 und 17 DSG | Liegt der Server ausserhalb der Schweiz, braucht es einen Angemessenheitsentscheid oder Garantien wie Standarddatenschutzklauseln |
| Informationspflicht | Art. 19 DSG | Die betroffene Person muss wissen, wer die Daten erhält, und bei Auslandbekanntgabe auch, in welchen Staat und mit welchen Garantien |
| Automatisierte Einzelentscheidung | Art. 21 DSG | Entscheidet die KI allein über etwas mit Rechtsfolge, etwa eine Absage, muss darüber informiert und eine menschliche Überprüfung ermöglicht werden |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | Art. 22 DSG | Pflicht bei hohem Risiko, ausdrücklich auch bei der Verwendung neuer Technologien |
Zwei Missverständnisse tauchen dabei regelmässig auf. Erstens genügt die Einwilligung der Kundschaft nicht als Universallösung: Sie muss freiwillig und informiert sein, und wer sie einholt, muss sagen, wohin die Daten gehen. Zweitens verschwindet die Verantwortung nicht mit der Auslagerung. Wer einen KI-Dienst einsetzt, bleibt im Sinne des Gesetzes der Verantwortliche, auch wenn die Bearbeitung technisch beim Anbieter stattfindet.
Für die USA hat der Bundesrat am 14. August 2024 einen Angemessenheitsentscheid gefällt, in Kraft seit dem 15. September 2024. Er gilt aber nur für US-Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Wer einen US-Dienst einsetzt, muss also nicht raten, sondern nachsehen, ob der Anbieter auf der Liste steht.
Wo liegen die Daten bei den grossen Anbietern?
Nur ein einziges der verglichenen Angebote sagt eine Verarbeitung ausschliesslich in der Schweiz zu: der Swiss AI Assistant von Swisscom. Zwei weitere kommen in die Nähe, sind aber etwas anderes. ChatGPT Enterprise bietet ohne Aufpreis eine Region «Europa inklusive Schweiz», was heisst: irgendwo im europäischen Raum, nicht zwingend hier, und die Zusage deckt die Modellberechnung, während anderes weiterhin global laufen kann. Bei Microsoft 365 Copilot greift Advanced Data Residency nur für die gespeicherten Daten. Wer eine Schweizer Verarbeitung vertraglich braucht, sollte eine Regionenzusage nicht dafür halten.
| Angebot | Datenresidenz Schweiz | Anmerkung |
|---|---|---|
| ChatGPT Business | nein | Datenresidenz gibt es für Enterprise, Edu und die Programmierschnittstelle, nicht für Business |
| ChatGPT Enterprise | Region, nicht Land | Speicherung und Modellberechnung im Raum Europa inklusive Schweiz. Verarbeitung ausserhalb der Modellberechnung kann global laufen |
| Microsoft 365 Copilot | ja, bedingt | nur mit Advanced Data Residency, Signup-Land Schweiz und Opt-in, und nur für die gespeicherten Daten. Microsoft hat für 2026 eine Verarbeitung im Land angekündigt, auch für die Schweiz |
| Google Workspace mit Gemini | nein | wählbar sind nur «keine Präferenz», USA oder Europa |
| Claude Team und Enterprise | nein | Speicherung in den USA |
| Mistral Vibe, vormals Le Chat | nein | EU als Standard, keine Schweizer Option |
| Swisscom Swiss AI Assistant | ja | Verarbeitung und Speicherung vollständig in der Schweiz |
Fünf Schritte, die einen Betrieb absichern
- Schreiben Sie auf, welcher Dienst eingesetzt wird, mit Anbieter, Plan und Serverstandort. Eine halbe Seite genügt. Ohne diese Seite lässt sich keine der anderen Pflichten erfüllen.
- Prüfen Sie den Vertrag. OpenAI, Microsoft, Google, Anthropic und Mistral bieten alle einen Auftragsbearbeitungsvertrag an. Ein privates Konto eines Mitarbeitenden hat keinen.
- Legen Sie fest, was nicht hineingehört. Gesundheitsdaten, Betreibungen, Bewerbungsunterlagen, Lohndaten und alles unter Berufsgeheimnis gehören auf eine schriftliche Nein-Liste.
- Schalten Sie das Training ab. In den Geschäftsplänen der grossen Anbieter werden Eingaben standardmässig nicht für das Modelltraining verwendet, in Gratiskonten oft schon. Der Unterschied entscheidet über die Zulässigkeit.
- Ergänzen Sie die Datenschutzerklärung. Wenn Kundendaten neu an einen KI-Dienst im Ausland gehen, ist das nach Art. 19 DSG eine Angabe, die dort stehen muss.
Was für Verwaltungen und Schulen zusätzlich gilt
Öffentliche Organe haben es enger. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich verlangt in seinem Merkblatt fünf Schritte, darunter eine Folgenabschätzung, ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept und das Einreichen des Vorhabens bei der Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle. Für besonders schützenswerte Daten braucht es eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn, nicht nur eine Verordnung.
Und der Rest? Eine eigene Schweizer KI-Regulierung ist in Arbeit. Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren, und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen, erarbeitet vom Bundesamt für Justiz. Bis dahin bleibt es beim Datenschutzgesetz. Wer die fünf Punkte oben dokumentiert hat, muss später wenig nachbessern.
Welche Werkzeuge die Daten in der Schweiz halten und was sie kosten, steht in Was es KI-Abo für zäh Lüüt choschtet und im Test zum automatischen Sitzungsprotokoll.
Quellen
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), fedlex.admin.ch, Fassung in Kraft seit 01.09.2023
- EDÖB, Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar, edoeb.admin.ch, 08.05.2025
- EDÖB, KI und Datenschutz, edoeb.admin.ch, 24.09.2025
- Bundesrat, USA in die Länderliste aufgenommen, admin.ch, 14.08.2024
- Bundesamt für Justiz, Künstliche Intelligenz, bj.admin.ch, abgerufen 21.08.2026
- Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich, Merkblatt Vorgehen beim Einsatz von KI in öffentlichen Organen, datenschutz.ch, April 2025
- OpenAI, Data residency and inference residency for ChatGPT, help.openai.com, abgerufen 21.08.2026
- Anthropic, Serverstandorte, privacy.claude.com, abgerufen 21.08.2026
- Microsoft Learn, Data Residency for Microsoft 365 Copilot, learn.microsoft.com, abgerufen 21.08.2026
- Google Workspace, Standort der Daten wählen, knowledge.workspace.google.com, abgerufen 21.08.2026
- Swisscom, Swiss AI Assistant, swisscom.ch, abgerufen 21.08.2026