E Rächnig für es KI-Abo, wo niemer bstellt hät
SwissNovaChat verschickt Forderungen über mehrere hundert Franken, das Inkasso kommt aus dem Kanton Schwyz. Was Sie tun, wenn so ein Brief im Betrieb landet
Der Brief sieht ordentlich aus. Eine Rechnung für ein KI-Abo, eine Referenznummer, ein Betrag zwischen fünfhundert und gut achthundert Franken, und nach der ersten Mahnung meldet sich eine Schweizer Adresse im Kanton Schwyz. Niemand im Betrieb erinnert sich, so etwas abgeschlossen zu haben. Und weil der Betrag klein genug ist, um keinen Ärger wert zu sein, zahlen viele.
Genau darauf ist das Modell gebaut.
Worum es geht
Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS hat am 1. Juli 2026 vor den Diensten SwissNovaChat und SwissNovaCare gewarnt. Laut Impressum der Websites steht eine «Margot Brands Ltd» aus Hongkong dahinter. Die Seiten wirken wie ein gewöhnliches KI-Chat-Angebot, die Rechnungen kommen aber auch bei Leuten an, die dort nie etwas abgeschlossen haben.
Am 15. September 2026 hat der SRF-«Kassensturz» den Fall aufgegriffen. Bei der Sendung haben sich über hundert Betroffene gemeldet. Diese Zahl stammt von SRF, nicht von einer Behörde. Der «Beobachter» hat am 25. August einen Einzelfall dokumentiert: eine 83-jährige St. Gallerin, Forderung über 820 Franken für ein angebliches Online-Abo. SRF nennt eine Spannweite von rund fünfhundert bis über achthundert Franken, je nach behauptetem Abotyp.
Das Unangenehme daran ist die zweite Stufe. Die Forderungen werden über die letterdata GmbH mit Sitz in Altendorf im Kanton Schwyz geltend gemacht, eine im Handelsregister eingetragene Schweizer Gesellschaft. Ein Schweizer Briefkopf wirkt anders als ein Mail aus Hongkong, und genau das ist der Zweck. Der eingetragene Gesellschaftszweck von letterdata lautet übrigens nicht Inkasso, sondern Direktmarketing, Versand, Administration und Zahlungsverkehr.
Warum Bezahlen der falsche Reflex ist
Der entscheidende Punkt ist nicht, ob das Abo sein Geld wert wäre. Der entscheidende Punkt ist, dass gar nie ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag braucht nach Schweizer Obligationenrecht zwei übereinstimmende Willensäusserungen. Wer nie zugestimmt hat, schuldet nichts, und zwar von Anfang an. Es geht also nicht um Kündigung, Widerruf oder Rückerstattung, sondern darum, dass die Forderung unbegründet ist.
Für Onlineabschlüsse gilt zusätzlich die sogenannte Button-Lösung: Wer im Netz etwas Kostenpflichtiges anbietet, muss Preis und Zahlungspflicht klar und unmissverständlich anzeigen, bevor jemand klickt. Fehlt das, fehlt die Grundlage.
Das ist die Einordnung eines Fachredaktors, keine Rechtsberatung. Bei einer eingeleiteten Betreibung oder einem grösseren Betrag holen Sie eine Anwältin oder Ihren Rechtsschutz dazu.
Was das BACS empfiehlt, und was sich geändert hat
Die erste Warnung vom 1. Juli riet noch dazu, die Forderung schlicht zu ignorieren und nicht zu zahlen. Im Update vom 18. August 2026 hat das BACS die Empfehlung geändert: Der Forderung soll schriftlich widersprochen und die gesamte Korrespondenz archiviert werden. Der Grund für die Kehrtwende ist das Schweizer Inkasso. Solange nur Mails aus Hongkong kamen, war Ignorieren folgenlos. Sobald eine Betreibung im Raum steht, ist Schweigen riskant.
Konkret heisst das:
- Nicht zahlen. Eine Teilzahlung oder eine Ratenvereinbarung kann als Anerkennung der Forderung gelesen werden.
- Schriftlich bestreiten, am besten eingeschrieben. Ein Satz genügt: Sie bestreiten die Forderung vollumfänglich, es sei kein Vertrag zustande gekommen, und Sie fordern den Nachweis eines gültigen Vertragsabschlusses.
- Alles aufbewahren. Rechnung, Mahnungen, Ihr Schreiben, den Einschreibebeleg. Ein Ordner, chronologisch.
- Bei einer Betreibung sofort Rechtsvorschlag erheben. Dafür haben Sie zehn Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Der Rechtsvorschlag kostet nichts und stoppt das Verfahren. Wer die Frist verpasst, hat ein echtes Problem, auch wenn die Forderung unbegründet war.
- Im Betrieb Bescheid geben. Die Buchhaltung soll wissen, dass kleine Abo-Rechnungen nicht einfach durchgewinkt werden. Das ist derselbe Reflex, den Sie ohnehin gegen gefälschte Rechnungen brauchen.
Der Punkt, der über diesen Fall hinausgeht
KI-Abos sind ein guter Deckmantel, weil sie inzwischen zum normalen Bild gehören. In vielen Betrieben laufen fünf oder sechs Werkzeuge mit monatlichen Gebühren, oft auf verschiedenen Karten, oft von verschiedenen Leuten abgeschlossen. Wenn niemand eine Liste führt, kann auch niemand sagen, ob eine Rechnung echt ist.
Diese Liste ist der eigentliche Schutz, und sie hat noch einen zweiten Nutzen: Sie zeigt, wofür das Geld tatsächlich hingeht. Was KI-Abos in einem Schweizer KMU realistisch kosten und wie man das aufräumt, steht in unserem Beitrag zu den KI-Abo-Kosten für Schweizer KMU.
Eine Spalte pro Werkzeug: Name, Zweck, verantwortliche Person, Zahlungsmittel, monatlicher Betrag, Kündigungsfrist. Eine Rechnung, die dort nicht auftaucht, wird nicht bezahlt. Sondern bestritten.
Quellen
- BACS, «Warnung vor SwissNovaChat und SwissNovaCare», 1. Juli 2026: bacs.admin.ch
- BACS, «Update: Warnung vor SwissNovaChat und SwissNovaCare», 18. August 2026: bacs.admin.ch
- Beobachter, «Die Inkassofirma Letterdata fordert Geld für angebliche Schulden», 25. August 2026: beobachter.ch
- SRF «Espresso», «Swiss Nova und Letterdata: Behörden raten, Forderung zu bestreiten», 10. Juli 2026, aktualisiert 20. August 2026: srf.ch
- SRF «Kassensturz», Sendung vom 15. September 2026: srf.ch
- Kantonspolizei Zürich, Warnliste cybercrimepolice.ch, Eintrag vom 1. Juli 2026: cybercrimepolice.ch