S BAKOM het en Baukaschte für d KI-Regle gliferet
Der Bundesrat hat am 28. Oktober nichts beschlossen, sondern zur Kenntnis genommen. Dabei ist aber ein Dokument entstanden, das für ein KMU brauchbarer ist als die meisten Beratungsangebote
«Bundesrat treibt KI-Regulierung voran», titelten die Fachmedien am 29. Oktober. Das stimmt im Grundsatz und führt in der Sache in die Irre.
Was der Bundesrat am 28. Oktober getan hat, steht wörtlich in seiner Mitteilung: Er hat «den Stand der Arbeiten und erste Ergebnisse zur Kenntnis genommen». Er hat einen einzigen neuen Auftrag erteilt, und der richtet sich an die eigene Verwaltung. Rechtlich verbindlich beschlossen wurde nichts.
Für ein KMU ändert sich damit per sofort: nichts. Trotzdem lohnt sich der Blick, denn eines der beiden veröffentlichten Dokumente ist unerwartet praktisch.
Was hat der Bundesrat konkret vorgelegt?
Zwei Dinge. Einen Bericht über sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, der den Stand in der Bundesverwaltung aufnimmt. Und eine Handreichung für einen KI-Kodex, herausgegeben vom Bundesamt für Kommunikation, 22 Seiten, mit dem Untertitel «Orientierungshilfe und Textbausteine für eine freiwillige, wirksame und kontinuierliche Gouvernanz im Umgang mit künstlicher Intelligenz».
Der Bericht ist eine Bestandsaufnahme ohne Empfehlungen. Grundlage ist eine Umfrage bei 93 Stellen der Bundesverwaltung mit 76 Antworten. Gesetzliche Anpassungen laufen demnach bei 10 Stellen und sind bei 12 geplant, nicht bindende Massnahmen laufen bei 21 und sind bei 17 geplant.
Die Handreichung ist das interessantere Dokument, und zwar weil sie etwas liefert, das sonst Geld kostet: fertige Textbausteine.
Wie funktioniert der Baukasten?
Die Handreichung schlägt einen Kodex aus zehn Artikeln vor und liefert zu jedem Artikel Text in drei Detailgraden. Man wählt pro Artikel, wie weit man gehen will, und setzt daraus ein Dokument zusammen.
Die zehn Artikel:
| Artikel | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Zweck des KI-Kodex |
| 2 | Geltungsbereich |
| 3 | Definition von KI-Systemen |
| 4 | Weitere Definitionen |
| 5 | Grundsätze |
| 6 | Rollen, Verantwortlichkeiten, Befugnisse |
| 7 | Umgang mit betroffenen Personen |
| 8 | Umsetzung, Befähigung und Monitoring |
| 9 | Umgang mit Vorfällen |
| 10 | Pflege und Weiterentwicklung des Kodex |
Artikel 5 zerfällt nochmals in acht Grundsätze, ebenfalls je in drei Stufen: Menschenwürde und Autonomie, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Verantwortlichkeit, nicht delegierbare Entscheidungen, Nichtdiskriminierung und Fairness, Daten und Privatsphäre, Verlässlichkeit und Sicherheit, Zweck und Verhältnismässigkeit.
Die drei Detailgrade heissen tief, mittel und hoch. Der tiefe legt die Zielrichtung fest, der mittlere präzisiert Mindestanforderungen, der hohe setzt engere Leitplanken. Das Dokument hält ausdrücklich fest, dass für jeden Artikel ein eigener Detailgrad gewählt werden kann. Ein kleiner Betrieb kann also bei den meisten Punkten auf der untersten Stufe bleiben und nur dort tiefer gehen, wo er tatsächlich etwas Heikles tut.
Dazu kommt ein Erarbeitungsprozess in acht Schritten, von «Initiative ergreifen und Rückhalt schaffen» über «An bestehende Strukturen, Geschichte und Kultur anschliessen» bis «Anwenden, beobachten und weiterentwickeln». Drei Anwendungsbeispiele sind durchgespielt: Branchenverband, privates Unternehmen, Umsetzung im Personalbereich.
Was die Handreichung ausdrücklich nicht leistet
Hier wird das Dokument ungewöhnlich ehrlich. In einem Kasten gleich zu Beginn steht sinngemäss, dass mit dieser Handreichung kein Nachweis zur Einhaltung rechtlicher, vertraglicher, fachlicher oder berufsethischer Anforderungen erarbeitet wird. Solche Anforderungen werden bewusst nicht im Einzelnen genannt. Jede Organisation bleibt selbst dafür verantwortlich, ihren Kodex mit den für sie geltenden Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.
Im Klartext: Das ist eine Vorlage für Selbstverpflichtung, kein Compliance-Werkzeug. Wer glaubt, mit einem ausgefüllten Kodex die Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes oder des EU AI Act abgehakt zu haben, hat das Dokument nicht gelesen.
Und noch etwas: Das Wort KMU kommt weder in der Handreichung noch im Bericht noch in der Mitteilung des Bundesrates vor. Eine Abstufung nach Betriebsgrösse gibt es nicht.
Wann wird es verbindlich?
Im Frühling 2027 soll die Vernehmlassung eröffnet werden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Geregelt werden sollen laut Mitteilung des Bundesrates insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung, alles zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats, die die Schweiz am 12. Februar 2025 zur Ratifikation beschlossen hat.
Der eine neue Auftrag vom 28. Oktober geht ans Bundesamt für Kommunikation: Bis Ende März 2028 soll ein verwaltungsinterner Wissensaustausch über die Selbstregulierung der Branchen aufgebaut werden. Verwaltungsintern, nicht für die Wirtschaft.
Nebenbei: Die Schweizer Vorlage arbeitet bisher nicht mit Risikoklassen nach EU-Muster. Der Begriff Hochrisiko-KI-System kommt im 46-seitigen Bericht genau einmal vor, und zwar als Frage einer Bundesstelle zur EU-Einordnung ihrer eigenen Messmittel. Wer aus dem EU AI Act auf die Schweizer Regelung schliesst, rechnet mit einem Modell, das hier noch gar nicht gewählt ist. Was im EU-Recht bereits gilt und wen es in der Schweiz trifft, steht im Beitrag zu den EU-AI-Act-Fristen.
Was ich einem KMU raten würde
Laden Sie die Handreichung herunter und lesen Sie Kapitel 4. Das sind die Textbausteine. Nehmen Sie den tiefen Detailgrad für alle zehn Artikel, das ergibt eine Seite, und schauen Sie, ob Ihnen beim Lesen irgendwo unwohl wird. Dort, und nur dort, gehen Sie eine Stufe höher.
Der wahrscheinlichste Punkt, an dem es Ihnen unwohl wird, ist Artikel 7, der Umgang mit betroffenen Personen, und Artikel 9, der Umgang mit Vorfällen. Also: Was sagen Sie Kundschaft und Mitarbeitenden, wenn eine Entscheidung mit KI vorbereitet wurde, und was passiert, wenn etwas schiefgeht. Das sind die beiden Fragen, die in der Praxis zuerst gestellt werden.
Ein Nachmittag, nicht ein Projekt. Und Sie haben anschliessend ein Dokument, auf das Sie zeigen können, wenn der nächste Kunde in einer Ausschreibung nach Ihren KI-Richtlinien fragt. Diese Frage kommt inzwischen regelmässig, wie der Beitrag zu den KI-Nutzungsregeln beschreibt.
Was offen bleibt
Die wichtigste Stelle in beiden Dokumenten steht in der Einleitung des Berichts: Die rechtlich bindenden Massnahmen richten sich «in erster Linie an den öffentlichen Sektor» und erfassen den privaten Sektor, «soweit Grundrechte betroffen sind».
Das ist eine Richtungsangabe, keine Abgrenzung. Was «soweit Grundrechte betroffen sind» für eine Treuhandfirma mit einem Dokumentenassistenten bedeutet, steht nirgends. Das entscheidet sich erst mit der Vorlage im Frühling 2027.
Der Satz zum Mitnehmen
Verbindlich ist noch nichts. Aber es liegt jetzt eine kostenlose Vorlage des Bundes auf dem Tisch, die Ihnen einen Nachmittag Arbeit abnimmt. Das ist mehr, als die Schlagzeile hergab.
Quellen
- Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 28. Oktober 2026: admin.ch
- Bundesamt für Kommunikation, Themenseite Künstliche Intelligenz: bakom.admin.ch
- BAKOM, «Handreichung für einen KI-Kodex», Stand Oktober 2026 (PDF): bakom.admin.ch
- «Bericht über sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz», 20. August 2026 (PDF): bakom.admin.ch
- Der Bundesrat, Ratifikation der Europarats-Konvention, 12. Februar 2025: admin.ch