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Zwöi Millione, hundertsächzäh Projäkt

Die Bundeskanzlei hat die KI-Strategie der Bundesverwaltung neu priorisiert. Das Handbuch fällt weg, und ausgerechnet das wäre für KMU das Nützlichste gewesen

Montag, 28. September 2026 · F.S. · 3 Min. Lesezyt

Ein Bundeshaus im Umriss links, in der Mitte eine Liste mit zwei durchgestrichenen Zeilen, rechts ein Aktenordner

Am 18. September 2026 wurde der Bundesrat darüber informiert, dass die Bundeskanzlei den Umsetzungsplan zur KI-Strategie der Bundesverwaltung neu priorisiert und mit einer Roadmap für 2026 bis 2028 versehen hat. Das ist der korrekte Vorgang, und er ist weniger dramatisch, als die Schlagzeilen nahelegen: Es gab keinen Bundesratsentscheid, die Verwaltung hat ihren eigenen Plan gekürzt und die Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Die Zahlen aus der Medienmitteilung: Zwei Millionen Franken pro Jahr stehen für unterstützende Massnahmen zur Verfügung. Sechs von acht Massnahmen werden fortgeführt. In der Verwaltung laufen 116 KI-Projekte. Spätestens Ende 2028 werden die Massnahmen überprüft.

Was fällt weg

Zwei Dinge, und die Unterscheidung dazwischen ist wichtig.

Das geplante KI-Handbuch entfällt ersatzlos. Es hätte Ämtern erklären sollen, wie KI in der Verwaltung sauber eingesetzt wird.

Der geplante KI-Marktplatz, eine zentrale Plattform zum Finden und Wiederverwenden von KI-Lösungen, entfällt nicht ganz. Stattdessen wird die bestehende KI-Projektdatenbank so ausgebaut, dass Ämter vorhandene Lösungen rasch finden. Wer schreibt, beide Massnahmen seien gestrichen, verkürzt.

Weitergeführt werden unter anderem die bundesweite Erfassung des KI-Potenzials, ein bundesinternes generatives KI-System für alle Mitarbeitenden, Grundlagendokumente zum rechtlichen Rahmen und die Koordination über das Kompetenznetzwerk KI.

Zur Zahl 116

Diese Zahl wird gerade viel zitiert, und sie verdient eine Fussnote. Die Projektliste der Bundeskanzlei beruht auf freiwilligen Eingaben der Ämter. Sie ist ausdrücklich nicht abschliessend und wird alle drei Monate aktualisiert. 116 ist also eine Untergrenze, keine Vollerhebung. Was in der Liste steht, reicht von Pollenprognosen bis zu Übersetzungssystemen.

Das ist weniger eine Kritik als ein Hinweis, wie man sie liest. Und die Liste selbst ist öffentlich, was mehr ist, als die meisten Kantone und fast alle Unternehmen bieten.

Eine Einordnung noch, weil zwei Dinge derzeit vermischt werden: Weder das Entlastungspaket 27 noch die Ratifikation des Europaratsübereinkommens über künstliche Intelligenz kommen in dieser Mitteilung vor. Die Vernehmlassungsvorlage, die das EJPD bis Ende 2026 erarbeitet, ist eine andere Baustelle. Sie betrifft die Regeln für KI in der Schweiz allgemein, nicht den Einsatz in der Verwaltung. Wer das zusammenrührt, produziert einen Sachfehler.

Warum das KMU etwas angeht

Nun die Meinung, und sie ist unbequem.

Ein KMU wartet nicht auf ein Handbuch der Bundeskanzlei. Trotzdem war dieses Handbuch die einzige der acht Massnahmen, deren Nutzen über die Verwaltung hinausgereicht hätte. Ein Dokument, das erklärt, wie eine öffentliche Stelle mit Personendaten in einem Sprachmodell umgeht, wie sie einen Anbieter prüft und wie sie dokumentiert, wäre in jedem Treuhandbüro und jeder Gemeindeverwaltung des Landes gelandet. Nicht weil es verbindlich gewesen wäre, sondern weil es die Lücke gefüllt hätte, die heute von Anbieterbroschüren gefüllt wird.

Diese Lücke ist real. Wer heute in einem Schweizer Betrieb wissen will, wie ein KI-Einsatz sauber aufgesetzt wird, findet entweder den Gesetzestext, der nichts Konkretes sagt, oder eine Verkaufspräsentation, die zu viel sagt. Dazwischen liegt wenig, und was dort liegt, stammt meist von interessierter Seite.

Zwei Millionen pro Jahr für die flankierenden Massnahmen des Bundes sind, gemessen an 116 laufenden Projekten, ein bescheidener Betrag. Man kann darin eine nüchterne Prioritätensetzung in engen Bundesfinanzen sehen. Man kann aber auch feststellen: Gespart wird ausgerechnet bei der Wissensweitergabe, also beim billigsten Teil. Ein Handbuch kostet ein paar Personenmonate. Hundertsechzehn parallel laufende Projekte ohne gemeinsame Anleitung kosten deutlich mehr, nur an anderer Stelle und später.

Was das praktisch heisst

Es heisst, dass die Vorbilder vorläufig aus den Kantonen und Städten kommen müssen, nicht aus Bern. Dort ist die Lage besser, als der Bundesentscheid vermuten lässt: Einzelne Verwaltungen haben ihre Regeln, ihre Anbieterprüfungen und ihre Erfahrungen veröffentlicht. Was man daraus für einen Betrieb mitnehmen kann, haben wir im Beitrag Verwaltung und KI in Zug und Zürich angeschaut.

Und es heisst, dass die öffentliche Projektdatenbank aufgewertet wird. Für ein KMU ist das kein schlechter Tausch. Ein Handbuch hätte gesagt, wie es gehen soll. Eine Liste von 116 laufenden Projekten sagt, was tatsächlich gemacht wird, mit welchen Ämtern und in welchem Stadium. Das ist weniger elegant und manchmal aufschlussreicher.

Quellen

  • Der Bundesrat, «Bundesverwaltung priorisiert KI-Strategiemassnahmen», 18. September 2026: admin.ch
  • Der Bundesrat, «Bund plant gezielte Massnahmen für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung», 12. Dezember 2025: admin.ch
  • Bundeskanzlei, «KI-Projekte der Bundesverwaltung»: bk.admin.ch
  • Bundesamt für Justiz, Dossier «Künstliche Intelligenz»: bj.admin.ch

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